Infos zur steuerlichenAbsetzbarkeit der Kosten der Kinderbetreuung durch eine Nanny

Sie den­ken dar­über nach, eine Nanny ein­zu­stel­len, und fra­gen sich, wie sich die Kos­ten dafür sinn­voll steu­ern las­sen? Hier fin­den Sie alle wich­ti­gen Infos, kom­pakt und über­sicht­lich. Eine Nanny ein­zu­stel­len, kann eine ech­te Erleich­te­rung im All­tag sein – aber auch eine finan­zi­el­le Heraus­forderung. Doch wuss­ten Sie, dass Sie einen Teil der Nanny-Kos­ten von der Steu­er abset­zen kön­nen? Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die Sie beach­ten sollten:

  1. Gehalts­kos­ten:
    • Kos­ten­rah­men: Eine qua­li­fi­zier­te Nanny in Groß­städ­ten wie Mün­chen oder Ham­burg ver­dient zwischen 3.500 und 5.000 Euro brut­to im Monat.
    • Lohn­nebenkosten: Hin­zu kom­men etwa 25 % an Lohn­nebenkosten, die vom Arbeit­ge­ber getra­gen werden.
  2. Steu­er­li­che Absetz­bar­keit:
    • Son­der­aus­ga­ben: Zwei Drit­tel der Betreu­ungs­kos­ten, bis zu einem Maxi­mum von 4.000 Euro pro Kind und Jahr kön­nen als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht werden.
    • Zah­lungs­nach­wei­se: Für den Steu­er­ab­zug benö­ti­gen Sie eine Rech­nung oder einen unba­ren Zah­lungs­nach­weis (z. B. Überweisung).
  3. Wei­te­re absetz­ba­re Kos­ten:
    • Wei­te­re Betreu­ungs­kos­ten: Kos­ten für Kin­der­krip­pen, Kin­der­gär­ten, Tages­müt­ter oder Inter­na­te kön­nen eben­falls steu­er­lich abge­setzt werden.
    • Au-pair-Kos­ten: Bei Au-pairs kön­nen 50 % der Betreu­ungs­kos­ten abge­setzt werden, da sie in der Regel auch Haus­ar­bei­ten übernehmen.
  4. Nicht absetz­ba­re Kos­ten:
    • Pri­va­ter Anteil: Ein Drit­tel der Betreu­ungs­kos­ten bleibt nicht abzieh­bar, da das Finanz­amt eine pri­va­te Mit­ver­an­las­sung unterstellt.
    • Kos­ten über dem Höchst­be­trag: Beträ­ge, die über dem absetz­ba­ren Höchst­be­trag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr lie­gen, kön­nen eben­falls nicht abge­zo­gen werden.
  5. Vor­aus­set­zun­gen für den Abzug:
    • Alters­gren­ze des Kin­des: Das Kind muss zu Ihrem Haus­halt gehö­ren und darf das 14. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben (Aus­nah­me: Kinder mit Behinderung).
    • Ver­trag­li­che Rege­lun­gen: Stel­len Sie sicher, dass Sie eine kor­rek­te und ordent­li­che Ver­trags­do­ku­men­ta­ti­on haben, um den Steu­er­ab­zug zu erleichtern.

Fazit:
Ja, eine Nanny ist ein Luxus, aber einer, der sich aus­zah­len kann – nicht nur in der Ent­las­tung Ihres All­tags, son­dern auch in der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit. Also, war­um nicht in das Bes­te inves­tie­ren, was Sie haben: Ihre Kinder?

Mit die­ser Über­sicht kön­nen Sie als Eltern die Ent­schei­dung für eine Nanny fun­diert tref­fen und dabei cle­ver Ihre Steu­er­last opti­mie­ren. Wenn Sie noch mehr Fra­gen zu die­sem Thema haben, rufen Sie uns an für ein kos­ten­lo­ses Erstgespräch.

Kon­tak­tie­ren Sie uns gern! mail@n4yk.com oder über Whats­App

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